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Ein paar kurze Fragen
Selbstzahlerleistung. Ästhetische Behandlungen und Laser sind Privatleistungen. Sie werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind.
Welche Behandlung interessiert Sie?
Gab es schon Vorbehandlungen?